Erhalt der Umwelt nicht der Verkehrssicherung opfern

Mittwoch, 8. April 2009

Andreas Warschau

Andreas Warschau

Grüne fordern Wiederaufforstung an der B 172

„Der Staatsbetrieb Sachsenforst hat wieder einmal jedes Maß verloren“, ist Grünen-Kreissprecher Andreas Warschau angesichts des Kahlschlags entlang der B 172 zwischen Königstein und Bad Schandau empört. „Zu den Regeln einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft gehört, dass in der Regel keine Kahlhiebe vorgenommen werden. Das ist im Sächsischen Waldgesetz festgeschrieben – und zwar aus gutem Grund. Wozu haben wir solche Gesetze, wenn sich selbst der Freistaat mit dem Hinweis auf die Kosten darüber hinweghebt“, fragt der Grüne. „Die Bäume hätten auch schon deshalb nicht gefällt werden dürfen, weil der Kahlschlag in die Brutzeit zwischen 01. März und 30. September fiel. Es ist unglaublich, dass der Sachsenforst damit nicht nur das Wald- sondern auch das Naturschutzgesetz ignoriert.“

Der Verkehrssicherungspflicht wäre auch genüge getan, wenn einzelne schadhafte Bäume aus dem Wald entfernt worden wären. „Ich kann nicht sehen, dass das zu aufwändig wäre, wie es die Vertreterin des Forstbezirkes der Dresdner Morgenpost gegenüber geäußert hat“, zweifelt Warschau. „Im Namen der Verkehrssicherungspflicht wird immer wieder – und gerade in den staatlichen Wäldern – ein ungeheurer Frevel betrieben. Ich erinnere an die Diskussionen im Zuge des Wiederaufbaus der Weißeritztalbahn oder den Kahlschlag in Schmiedeberg vor einigen Jahren.“

Nach Ansicht der Grünen verstößt der Staatsforst auch gegen das Waldgesetz, wenn er die betroffene Fläche nicht wiederaufforstet. „Kahlgeschlagene Waldflächen sind nach dem Waldgesetz ordnungsgemäß innerhalb von 3 Jahren wieder aufzuforsten. Ich fordere den Sachsenforst auf, die betroffene Fläche entsprechend den geltenden Bestimmungen wieder herzustellen und auf weitere Kahlschläge unter dem Vorwand der Verkehrssicherungspflicht zu verzichten“, erklärt Kreissprecher Warschau.

Die Grünen haben heute im Sächsischen Landtag eine Kleine Anfrage an die Staatsregierung in den Geschäftsgang gegeben, um den Vorgang weiter aufzuklären.