Bündnis 90/Die Grünen für unabhängige Wahlbeobachter

Dienstag, 21. Juli 2009

Andreas Warschau

Innenministerium soll auch Rechtsauffassung zur Ortschaftsratswahl korrigieren

Bündnis 90/Die Grünen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zeigen sich schockiert über die Tatsache, dass in 8 Gemeinden des Landkreises die Kommunalwahlen wie-derholt werden müssen. „Die Häufung der Unregelmäßigkeiten ist nicht mit individuellen Fehlern einzelner Wahlvorstände zu erklären“, vermutet Kreisverbandssprecher Andreas Warschau. „Wenn in zwanzig Prozent der Gemeinden des Landkreises die Wahlen fehlerhaft waren, müssen die Ursachen tiefer liegen.“

Der Grüne hebt hervor, dass die mangelhaften Wahlvorschläge vor allem von der CDU und Freien Wählern kommen. „Wenn dann die Gemeindewahlausschüsse vor allem mit Personen besetzt sind, die der CDU und den Freien Wählern nahestehen, liegt der Schluss nahe, dass man es mit der Prüfung der Wahlunterlagen mal nicht so genau genommen hat“; vermutet Warschau. Die Grünen-Wahlvorschläge waren offenbar fehlerfrei. „Es ist schon traurig, wenn eine große Partei wie die CDU nicht in der Lage ist, das sächsische Kommunalrecht ordentlich anzuwenden“, bedauert der Grüne

In Hinblick auf die anstehenden Wahlen im Herbst plädiert Warschau angesichts der Unregelmäßigkeiten für unabhängige Wahlbeobachter: „Es ist traurig, dass wir 20 Jahre nach der friedlichen Revolution auf dieser Stufe angekommen sind, aber wenn so etwas Entwicklungsländern passieren würde, riefe auch die gesamte westliche Welt nach externer Kontrolle.“

Warschau fordert darüber hinaus eine intensive Schulung der Wahlvorstände. „Es kann auch nicht sein, dass dieselben Wahlvorstände, die die Fehler übersehen haben, jetzt in derselben personellen Besetzung weitermachen. Außerdem sollte das Innenministerium noch einmal seine Interpretation des Wahlgesetzes überdenken, nach der Ortschaftsräte nicht mehr von Kreisverbänden der Parteien aufgestellt werden durften. Diese kurzfristig vor der Kommunalwahl bekanntgemachte undemokratische Rechtsauffassung hat sicher auch zur Verwirrung in den Parteien und Wahlvorständen beigetragen und gehört korrigiert.“


Hintergrund:
In den Gemeinden Bahretal, Bannewitz, Dorfhain, Kreischa, Rathen und Rathmannsdorf waren die Gemeinderatswahlen für ungültig zu erklären; in Bannewitz außerdem Ortschaftsrats-wahlen in 3 Ortschaften der Gemeinde. In Hohnstein und Tharandt sind erneute Ortschaftsratswahlen in 5 bzw. 4 Ortschaften erforderlich. (siehe auch http://www.landratsamt-pirna.de/4315.htm)