Mittelschule Kreischa vorerst gerettet!!!

Freitag, 30. Juli 2010

Der Kreisverband der Grünen begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden ausdrücklich. "Mit dieser Entscheidung wird den Schülern und Eltern vor Ort eindeutig der Rücken gestärkt. Das Engagement der Bürger vor Ort und der Gemeinde die jederzeit geschlossen hinter der Mittelschule Kreischa standen, wird mit diesem Urteil belohnt. Gleichzeitig werden dem Wöllerministerium berechtigt die Grenzen aufgezeigt. Wir hoffen, dass dieses Urteil ein Umdenken im Handeln des Kultusministeriums auslöst", so Andreas Fußy - Vorsitzender der Grünen im Kreis. Gleichzeitig mahnen die Grünen an, dass jetzt der Kreistag an der Reihe ist. "Der Schulnetzplan des Kreises bedarf einer grundlegenden Überprüfung, damit Kreischa auch in Zukunft gesichert wird. Wir werden uns dafür stark machen", so Andreas Fußy abschließend.

 

Hintergrund:

Das Verwaltungsgericht Dresden hatte in einem Eilverfahren zu Gunsten der Gemeinde Kreischa und somit der Mittelschule entschieden. Das Kultusminsterium kann aber noch Revision gegen das Urteil einlegen. Momentan läuft noch eine kleine Anfrage von Annekahthrin Giegengack (Antwort muss bis 04.08.2010 vorgelegt werden). Wir sind sehr gespannt, wie  das Kultusministerium antworten wird, in Anbetracht der neuen Umstände. Wir als Grüne raten dem Ministerium strickt davon ab das Urteil nicht zu akzeptieren. Sollte sich das Kultusministerium dazu entschließen Revision einzulegen, wird dem ein starker Gegenwind seitens des Kreisverbandes entgegenwehen.

 

Medieninformation des Verwaltungsgerichts Dresden vom 20. Juli 2010 - Freistaat Sachsen unterliegt im Streit um die Teilaufhebung der Mittelschule Kreischa

Freistaat Sachsen unterliegt im Streit um die Teilaufhebung der Mittelschule Kreischa

An der Mittelschule Kreischa kann im nächsten Schuljahr die Klassenstufe 5 eingerichtet werden. Dies geht aus einem Beschluss der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden vom 29. Juli 2010 hervor, mit dem der vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus und Sport (SMK) verfügte Widerruf an der Unterhaltung der Schule in der Klassenstufe 5 im Schuljahr 2010/2011 vorläufig gestoppt wurde (Az.: 5 L 291/10).

Wegen zu geringer Schülerzahlen wurde an der Mittelschule Kreischa bereits in den Schuljahren 2005/2006 und 2007/2008 keine Klassenstufe 5 gebildet. Die Klassenstufen 5, 6 und 8 wurden im Schuljahr 2009/2010 nur einzügig geführt. Für das Schuljahr 2010/2011 lagen  am 14.  Mai  2010 - nur - 38 Anmeldungen vor. Das SMK stellte darauf hin ua. fest, dass ein öffentliches Bedürfnis für die Einrichtung einer Klassenstufe 5 im Schuljahr 2010/2011 an der Mittelschule Kreischa nicht bestehe und widerrief insoweit seine Mitwirkung am Unterhalt der Schule. Zur Begründung bezog sich das SMK auf die zu geringen Schülerzahlen. Mittelschulen seien grundsätzlich zweizügig zu führen, und zwar mit mindestens 20 Schülern je Klasse. Die Voraussetzungen, unter denen hiervon eine Ausnahme gemacht werden könnte, lägen nicht vor. Die Mindestschülerzahlen seien schon seit mehreren Schuljahren nicht erreicht worden. Perspektivisch könne nicht von einem kontinuierlichen Erreichen der Mindestschülerzahl ausgegangen werden.

Das hiergegen von der Gemeinde Kreischa angestrengte gerichtliche Eilverfahren hatte Erfolg. Das Gericht begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, das SMK habe im Zeitpunkt seiner Entscheidung am 14. Mai 2010 wegen des knappen Unterschreitens der Mindestschülerzahl besonders sorgfältig prüfen müssen, ob ein Mitwirkungsentzug unter Anordnung des Sofortvollzuges unter Berücksichtigung sämtlicher maßgeblicher Aspekte gerechtfertigt sei. Daran fehle es hier, weil es im Zeitpunkt der Entscheidung des SMK einen Schüler  gegeben habe, der unter völliger Außerachtlassung  seiner Zuweisungswünsche  einer  anderen Mittelschule zugewiesen worden sei. Ferner habe es einen weiteren Schüler gegeben, der noch keiner Schule zugewiesen gewesen sei. Es hätte deshalb damit gerechnet werden müssen, dass diese Schüler noch in der MIttelschule Kreischa angemeldet würden. Daher hätten im Entscheidungszeitpunkt des SMK konkrete Anhaltspunkte dafür bestanden, dass die Mindestschülerzahl doch noch erreicht werde. Dies sei bei nunmehr 40 Schülern der Fall. Das Gericht hat daher offen gelassen, ob zwei weitere Anmeldungen noch weiter ersthaft verfolgt werden.

Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen erhoben werden.

 

Robert Bendner 

Pressesprecher 
 

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