Kreistagsanfrage: Bearbeitungszeiten und Personalausstattung der Sozialverwaltung des Landkreises
Dienstag, 7. Februar 2012
Grünen Kreisrat Claus Krüger erhielt jetzt durch Herrn Landrat Geisler eine sehr ausführliche Antwort auf seine Kreistagsanfrage zu Bearbeitungszeiten und zur Personalausstattung der Sozialverwaltung im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Anlass für seine Anfrage bildeten die vermehrten Presseberichte in allen Lokalteilen der Sächsischen Zeitung, wonach Eltern, Schüler und Bedürftige teils Monate auf die Bearbeitung Ihrer Anträge warten mussten.
Landrat Geisler gesteht in der Beantwortung auf die Kreistagsanfrage ein, dass es in einigen Bereichen teilweise (hier als Einzelfälle benannt) zu längeren Bearbeitungszeiten gekommen sei und das in bestimmten Aufgaben-/Antragsgebieten eine punktuelle Antragswelle vorhanden sei.
Aus der Antwort des Landrates geht hervor, dass in fast allen Fällen und allen Antragsarten eine längere Bearbeitungszeit als "in der Regel 2-4 Wochen" benötigt wird. Eher ist von mindestens 4-8 Wochen auszugehen. In einigen Bereichen können sich sogar Bearbeitunsgzeiten von 9-12 Wochen ergeben.
Kurzzusammenstellung (ausgewählte Bereiche):
- BAfÖG-Anträge: bis zu 12 Wochen
- Bundeselterngeld/Landeserziehungsgeld: 9 Wochen
- Wohngeld: 2-4 Wochen
- Bewilligung Übernahme Elternbeiträge Kita: 4 Wochen, "Antragswelle": 8-9 Wochen, Einzelfall auch 12 Wochen bei fehlender Mitwirkung/fehlende Unterlagen
- Bewilligungen von Leislungen gemäß der RL des Srlts zu Ferien- und Erholungsmaßnahmen: 4 Wochen
- Sozialhilfeanträge/SGB XII-Anträge: i. d. R. 1 Woche nach vollständigen Antragseingang
Der Personalbestand entspricht nach Angaben des Landrates dem Soll - es sind keine Stellen unbesetzt/werden momentan besetzt.
Es ist aber auch festzuhalten, dass es in den letzten Monaten einige längerfristige Personalausfälle gab.
Überlastungsanzeigen von Mitarbeitern will der Landrat mit einer internen Organisationsuntersuchungen begegnen und nach Abschluss derselbigen durch "personelle Entscheidungen" und anderen Maßnahmen einleiten ... (was auch immer das heißen mag)
Zumindest im Bereich Allg. Sozialer Dienst (Bezirkssozialarbeiter) hat Herr Landrat 2 neue Stellen geschaffen die für Entlastung sorgen sollen:
"lm Ref. ASD der Abt. Kinder-, Jugend- und Familienhilfe erfolgte ab 01.01.2012 anhand einer kürzlich intern durchgeführten Personalbedarfsuntersuchung eine Perso_nalzuführung von insgesamt 2,0 VzA. ln diesem Bereich liegt jedoch förmlich noch immer eine Uberlastungsanzeige von einer Bezirkssozialarbeiterin vom Dezember 201 1 vor."
"Aus der Betreuungsbehörde der Abt. Soziale Leistungen liegen seit März 2011 mehrere Überlastungsanzelgen
vor."
Für den Bereich Betreuungsbehörde der Abt. Soziales Lesitungen wurden keine Maßnahmen auf Grund der Überlastungsanzeigen der Mitarbeiter eingeleitet.
Nicht nur den Mitarbeitern wird anscheinend einiges zugemutet - sondern auch den Bürgern. Von Beschwerden bis zur Untätigkeitsklage ist alles dabei.
Genaueres kann dem Antwortschreiben des Landrates entnommen werden.






